Geschäftsbedingungen für Waggonmiete und Catering beim Wiener Riesenrad

I. Allgemeines

1. Die Mindestmietdauer der Waggons beträgt eine halbe Stunde.

2. Die Vermietung ist während der Betriebszeiten des Wiener Riesenrades zu den Allgemeinen Beförderungsbedingungen möglich.

3. Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

4. Die Maximalbelegung der Waggons ist mit dem Vermieter abzuklären.

5. Die Waggons sind nach Ablauf der Mietdauer in einwandfreiem Zustand zu hinterlassen. Den Mieter trifft die verschuldensunabhängige Haftung für Schäden oder Abhandenkommen an oder von Gegenständen, seien diese durch ihn oder seine Gäste verursacht.

6. Das Wiener Riesenrad gewährleistet die Durchführung einer vereinbarten Veranstaltung unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes. Höhere Gewalt, Strom- oder Betriebsstörungen oä. sind von Wiener Riesenrad nicht zu vertreten und führen zu keinerlei Haftung.

7. Schadenersatzansprüche gegen Wiener Riesenrad stehen nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenszufügung durch Wiener Riesenrad zu.

8. Andere Reklamationen sind sofort, spätestens binnen 3 Werktagen schriftlich bekannt zu geben, widrigenfalls die Leistung als akzeptiert gilt.


II. Zustandekommen der Vereinbarung

1. Der Vertragsabschluss erfolgt schriftlich (E-Mail, Brief,). Zusagen haben erst Gültigkeit, wenn sie von beiden Vertragsteilen schriftlich bestätigt werden.

2. Ausdrücklich vereinbart wird, dass Wiener Riesenrad Verträge nur unter Anwendung gegenständlicher Geschäfts- und der Beförderungsbedingungen abschließt. Diese sind auf der Website www.wienerriesenrad.com veröffentlicht, in den Geschäftsräumlichkeiten ausgehängt und werden auf Wunsch übermittelt.

3. Alle Preise verstehen sich als Euro/Bruttopreise, d.h., inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind unverzüglich nach Rechnungslegung, jedenfalls vor Beginn der Veranstaltung ohne jeglichen Abzug zu leisten.

4. Eine Aufrechnung darf nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen erfolgen. Die Zurückbehaltung von Leistungen wegen Bemängelung ist nicht zulässig.

5. Bei Verzug sind sämtliche Eintreibungskosten (Mahn- Inkasso-, Anwalts-, Gerichtskosten und Gebühren) zu ersetzen.

6. Ab Eintritt des Verzuges gilt der tatsächliche Finanzierungsaufwand von Wiener Riesenrad, mindestens jedoch 9,5% p.a. als vereinbart.

7. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Wien, es gilt österreichisches Recht.


III. Stornobedingungen

Im Falle des Rücktrittes des Mieters vom Vertrag gelten folgende Stornosätze als vereinbart:

- Stornierung im Zeitraum von 14 bis 10 Werktagen vor der Veranstaltung: 25%
- Stornierung im Zeitraum von 9 bis 5 Werktagen: 50%
- Stornierung im Zeitraum von 4 Werktagen vor der Veranstaltung: 100% für die entfallende Leistung.


Theuer & Punzet Gastronomie OG
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